inklusion ist sicher kein heim.

artikel19 un-konvention menschenrechte von menschen mit behinderung

artikel19 un-konvention menschenrechte von menschen mit behinderung

die volksanwaltschaft hat in den letzten tagen auf schwerste missstände in einem salzburger heim für schwerstbehinderte hingewiesen. dabei wurde bekannt, dass im „konradinum“ in eugendorf betten auf gängen ebenso alltägliche praxis wären, wie die systematische ruhigstellung bzw. unzulässige freiheitsbeschränkung mittels medikamenten.

weiters würden bewohner_innen durch die bauliche situation im vom land salzburg betriebenen heim daran gehindert, eigenständig einen raum zu verlassen. diesbezüglich würde das land sogar – so der volksanwalt günther kräuter – gerichtsurteile ignorieren.

dass nun das land mit gegenvorwürfen reagiert, statt sich um die ehestmögliche behebung der missstände zu kümmern, lässt nichts gutes erwarten. denn mangels einsicht sind hier nicht nur gravierende verstösse gegen die un-konvention über die menschenrechte von menschen mit behinderungen alltag, mangels einsicht wird es wohl auch noch bei der grundsätzlichen ignoranz der verantwortlichen im land bleiben.

denn selbst wenn alle betten in eigenen barrierefreien räumen stünden und kein medikamentöser freiheitsentzug stattfände, müsste es im jahre 2016 allen verantwortlichen klar sein, dass das konzept „heim“, also die ghettoisierung von menschen mit behinderung, samt den damit verbundenen betreuungskonzepten längst nicht mehr dem menschenbild entspricht, das gerade in der un-konvention über die menschenrechte von menschen mit behinderungen verbindlich festgeschrieben wurde.

in der schlagzeile „In einem Salzburger Heim für Schwerstbehinderte herrschen katastrophale Zustände“ (standard) ist als neben den „zuständen“ auch das wort „heim“ einer jener inhalte, die geändert werden müssen.

es geht also nicht um verbesserungen, sondern um das verlassen alter, unzeitgemässer und nicht mehr menschenrechtskonformer konzepte. inklusion ist nichts, was mal da ein „bisserl“ und dann dort „etwas weniger“ und da wieder „etwas mehr“ verwirklicht werden kann. inklusion ist ein grundsatz. unumstösslich.

inklusion ist sicher kein heim.

Autor: bernhardjenny

kommunikationsgestalter meine unternehmen: jennycolombo.com, conSalis.at blogger, medienkünstler, autor, erwachsenenbildner salzburg - wien

5 Kommentare zu „inklusion ist sicher kein heim.“

  1. Die faktische Zwangsverheimung in besonderen Ghettos für behinderte Menschen an sich ist DER katastrophale Zustand von Politik und Vollstreckung. Es ist ein permanent fortgesetztes und täglich zigtausendfach in Heim-Tücke verübtes Menschenrechtsverbrechen im Amte, ein vorsätzliches und dauerhaftes, meist lebenslängliches Schädigen Betroffener – insbesondere Schwerstbehinderter – in wesentlichen Grundrechten.

    Es ist eine republikanische und demokratische Schande für den Österreichischen Bundesstaat und allen involvierten staatlichen Institutionen, dass sich menschenrechtsdelinquente Landesregierungen ungehindert und ungeniert erdreisten können, anhaltend über Jahrzehnte gegen Bundesverfassung, Bund-Länder-Verträge zu verstoßen und verpflichtend eingegangene internationale Menschenrechtsverträge wissentlich zu ignorieren, statt sie pflichtgemäß längst umgesetzt zu haben.

    Gerhard Lichtenauer

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  2. SCHLUSS MIT JEGLICHER ZWANGSVERHEIMUNG & TAGSATZ – SKLAVENHALTEREI !

    Hab mich schon jahrelang sehr gewundert , dass niemand das heiße Eisen “ KONRADINUM “ angreifen wollte ! Denn es schwebt ein riesengroßer Heiligenschein auch über dieser “ Einrichtung “ des Landes Salzburg , mögen die realen Verhältnisse noch so menschenrechtswidrig sein !

    Man bedenke doch , wie leicht es wieder zur Wiederholung einer “ ABHOLAKTION “ Richtung “ Hartheim “ kommen kann , wenn die völlig wehrlosen “ Untergebrachten “ in einer solch unnatürlichen und auch für alle unerträglichen Konzentration “ gehalten “ werden !!! Da gibt es wahrlich nur eine einzige Lösung , nämlich die totale Auflösung und das “ Ausstiften “ der Betroffenen in geeignete private Einzelbetreuung , was ohne weiteres zu bewerkstelligen ist , wenn dieselben finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden .

    ARTIKEL 19 UN – BRK den VERANTWORTLICHEN um die OHREN GESCHLAGEN !

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  3. Die einzige Möglichkeit, um das menschenunwürdige System in Österreich zu kippen, sehe ich, als Mitglied des Monitoringausschusses für Tirol, dass der Klagsverband endlich eine Klage unterstützt, es wird sich sicher eine einzelne Person in den Heimen finden, die sich diskriminiert fühlt: SELBSTBESTIMMTES LEBEN UND INKLUSION IN DER GEMEINSCHAFT (ART. 19) 37. Sicherstellung, dass die Bundes und die Landesregierungen ihre Anstrengungen verstärken, die DeInstitutionalisierung voranzutreiben und Personen mit Behinderungen die Wahl ermöglichen, wo sie leben wollen. 39. Der Ausschuss empfiehlt, dass Ö sicherstellt, dass die Programme persönlicher Assistenz ausreichende finanzielle Unterstützung bieten, um zu gewährleisten, dass eine Person selbstbestimmt in der Gemeinschaft leben kann. ebenso Programme persönlicher Assistenz harmonisieren und erweitern soll, indem er persönliche Assistenz allen Personen mit intellektuellen und psychosozialen Behinderungen zur Verfügung stellt.
    Ebenso:FREIHEIT VON FOLTER UND GRAUSAMER, UNMENSCHLICHER ODER ERNIEDRIGENDER BEHANDLUNG ODER STRAFE (ART. 15) 33. Empfehlung, dass die Verwendung von Netzbetten,
    Fixierungen und anderen nicht einvernehmlichen Praktiken abschafft, die bei Personen mit intellektuellen,
    psychischen und psychosozialen Behinderungen in psychiatrischen Spitälern und Einrichtungen eingesetzt
    werden.Darüber hinaus, dass die Schulung von medizinischen Fachkräften und von Personal in Pflege- und anderen ähnlichen Einrichtungen über die Verhütung von Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe entsprechend den Vorkehrungen im Übereinkommen fortsetzt.
    usf.:

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